
Erkennen. Vorbeugen. Schützen

Dipl. Ing. (FH) Sonja Pioch
Bauingenieurin
In meiner Funktion als Sicherheits- und Gesundheitskoordinatorin (SiGeKo) begleite ich Baustellen vom ersten Konzept bis zur Nutzung in allen Themen rund um Arbeitsschutz und Sicherheit. Frühzeitige Erkennung von Missständen und Planung vorbeugender Maßnahmen sind die Kernpunkte meiner Arbeit. Damit trage ich maßgeblich zum Schutz der Gesundheit aller Arbeiter bei.
dienstleistungen
Planungsphase
Planung der Maßnahme
Bereits in der Planungsphase wird die Vorankündigung des Bauvorhabens erstellt und der zuständigen Behörde weitergeleitet. Der Sicherheits- und Gesundheitsplan, kurz SiGe-Plan, wird in Anlehnung an den Bauzeitenplan des Architekten erarbeitet. Hier werden alle Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten aufeinander abgestimmt. Arbeitsschutzbestimmungen und Sicherheitsvorkehrungen für besonders gefährliche Arbeiten sind darin enthalten. Die individuell für jede Baustelle erstellte Baustellenordung ist ebenso Teil des Leistungsspektrums.
Bauphase
Betreuung während der Bauzeit
Während der Bauphase erfolgen regelmäßige Begehungen der Baustelle, um die Sicherheit der Baustelle zu gewährleisten.
Nach jedem Baustellenbesuch wird ein Begehungsprotokoll mit entsprechenden Hinweisen angefertigt, das dem Auftraggeber bzw. Bauherrenvertreter übergeben wird. Werden Mängel festgestellt, so werden entsprechend auch Lösungsvorschläge im Protokoll übermittelt. Die Beseitigung der Mängel, nach angemessener Fristsetzung, muss dem SiGeKo mitgeteilt werden. Die Häufigkeit der Baustellenbesuche richtet sich nach dem Baufortschritt, wobei jedoch ein monatlicher Rhythmus in jedem Fall eingehalten wird.
Nutzungsphase
Instandhaltung und Wartung
Mit Übergabe des Gebäudes wird eine SiGe-Unterlage mit den erforderlichen, bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu berücksichtigenden Angaben zu Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz zusammengestellt. Sie ermöglicht zudem den Überblick über turnusmäßig anfallende Wartungs- und Inspektionsarbeiten.
faq
Wann ist eine SiGe-Vorankündigung notwendig?
Wenn die voraussichtliche Dauer der Baustelle mehr als 30 Arbeitstage beträgt und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig, über mehr als eine Arbeitsschicht, auf der Baustelle tätig sind.
ODER
Wenn der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet. Der Umfang ergibt sich aus der Addition aller Personentage, die über die gesamte Bauzeit zu erbringen sind.
Wann ist ein SiGe-Plan gefordert?
Ist für eine Baustelle ein SiGe-Vorankündigung notwendig, muss auch ein SiGe-Plan erstellt werden.
ODER
Wenn mehrere Arbeitgeber an der Baumaßnahme beteiligt sind und gefährliche Arbeiten nach Anhang 2 BaustellV ausgeführt werden. (z. B. Arbeiten in einer Höhe ab 7 m, in einer Tiefe von mehr als 5 m oder bei Arbeiten mit Schadstoffen.)
Wann ist eine SiGe-Unterlage gefordert?
Immer, wenn mehrere Arbeitgeber an der Baumaßnahme beteiligt sind.
Welche Risiken entstehen dem Bauherrn, wenn es versäumt wird, einen SiGeKo zu bestellen?
Wenn bekannt wird, dass es versäumt wurde, einen SiGeKo zu bestellen (passiert oft nach Arbeitsunfällen durch Überprüfung der BG Bau), liegt mindestens eine Ordnungswidrigkeit vor. Diese kann gemäß § 25 Arbeitsschutzgesetz mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro belegt werden.
Sollte vorsätzlich kein SiGeKo eingesetzt worden sein, ist dieses eine Straftat (wenn dadurch Leben oder Gesundheit von Beschäftigten gefährdet worden ist), die gemäß § 26 Arbeitsschutzgesetz mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden kann.
Des Weiteren entsteht im Falle eines Arbeitsunfalles ein nicht unerhebliches Haftungsrisiko gegenüber der BG Bau (Bauberufsgenossenschaft) aufgrund der Nichteinhaltung der Baustellenverordnung. Eine Beteiligung der Schadenskosten für einen Verunfallten ist nicht unwahrscheinlich.
kontakt

Arbeiten wir zusammen!
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